Ehe für Alle -ein wichtiger Schritt für Bi- und Pansexuelle

Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland hat endlich die Ehe von Heterosexuellen mit der Ehe für Menschen die das gleiche Geschlecht heiraten wollen gleichgestellt. Die Ehe für alle gilt somit nicht nur für Lesben und Schwule, sondern auch für alle Bi-und Pansexuelle die einen gleichgeschlechtlichen Partner heiraten wollen. Die „Ehe für Alle“ bedeutet keine Diskriminierung mehr bei der Ehe auf Grund von Geschlecht oder sexueller Orientierung für jeden Menschen in Deutschland. Jede Freiheit und jedes Recht für Lesben und Schwule ist immer zugleich ein Recht für Bi- und Pansexuelle Menschen.
Es wird zwar mit einer Verfassungsklage- oder beschwerde von der CDU / CSU Fraktion gerechnet, aber so ein progressiver Schritt ist nur schwer wieder Rückgängig zu machen. Das Gesetz muss nun von dem Bundesrate bestätigt werden, was als Formalie angesehen wird. Federführend bei der Durchsetzung der Gleichen Rechte für Schwule, Lesben und Bi- und Pansexuelle waren in diesem Fall die Linken und Grünen, in dem sie die Forderung für die „Ehe für Alle“ als Voraussetzung für eine Koalition nach der Bundestagswahl 2017 beschlossen haben. FDP und SPD übernahmen die Forderungen.
393 Abgeordnete haben für die „Ehe für Alle“ gestimmt.. Das komplette Abstimmungsergebnis könnt ihr hier finden.
Danke an alle LeBiSchwulen Bürgerrechtler die sich für die Gleichstellung eingesetzt haben und einsetzen!
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